
ANZEIGE: Alles rund um das Thema ‚Markennennung‘
written by COVER 28/12/2018
Seit Beginn 2018 wurde das Thema Werbekennzeichnung heiß diskutiert. Was zählt als Werbung? Was muss ich wie kennzeichnen? Gibt es Unterschiede bei der Kennzeichnung auf den verschiedenen Netzwerken? Und vor allem die Frage: Muss ich eine Marke kennzeichnen, wenn ich sie lediglich erwähne? Dies sind alles Thematiken, welche sowohl bei Influencern, als auch bei Unternehmen für Fragezeichen sorgen.
Nun stellt sich die Frage woher dieser Kennzeichnungswahnsinn auf einmal kommt. Aufgrund des stetigen Wachstums von Social Media Werbeaktivitäten wurden diese harten Maßnahmen ergriffen, um die Medien- und Meinungsfreiheit aufrecht zu erhalten. Außerdem sollen durch diese Richtlinien die Glaubwürdigkeit und Authentizität der Anbieter gegenüber den Nutzern aufrechterhalten werden. Vor allem der Schutz von Jugendlichen vor körperlicher und seelischer Beeinträchtigung soll durch striktere Maßnahmen aufrechterhalten werden.


Was Sie nun wissen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein:
Falls eine Kooperation vorliegt
- Erwähnung bzw. Darstellung eines Produktes aufgrund von einer Kooperation muss gekennzeichnet werden – egal ob eine Gegenleistung erbracht wird oder nicht.
ACHTUNG: Artikelübersichten und Teaser müssen ebenfalls markiert werden. - Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliate Links, welche mit Provision-Beteiligung bestehen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass dies ein Affiliate Link ist und, dass pro Kauf eine Provisionsbeteiligung vorliegt. Außerdem muss man den Nutzer darauf hinweisen, dass es ihm selbstverständlich selbst überlassen ist ob und wie er den Kauf tätigen möchte.
- Verlinkt man unkommentiert auf Fotografen bzw. technische Ausstattungen besteht hier keine Notwendigkeit der Werbekennzeichnung.
- Verlinkungen auf kommerzielle Websites sowie Rabattcodes müssen als Werbung gekennzeichnet sein. Denn der Nutzer muss vorher wissen, dass ihn auf der verlinkten Website Werbung erwartet.
- Dauerwerbesendung: Als Dauerwerbesendung ist Content zu markieren, welcher eine Mindestdauer von 90 Sekunden Dauer hat und Werbung redaktionell dargestellt ist. Das Produkt hat hier eine Hauptrolle und ist essentieller Bestandteil des Postings. Dies betrifft bei Instagram und Facebook den Videocontent sowohl in den Posts als auch in den Stories. Teilt man Content, welcher länger als 90 Sekunden ist, ist dieser mit ‚Werbesendung‘ oder ‚Dauerwerbesendung‘ zu versehen.
ACHTUNG: Dauerwerbesendungen für Kinder sind unzulässig. Dies sollte bei den Posts beachtet werden.
Falls KEINE Kooperation vorliegt
- Sollte keine Kooperation vorliegen, das Produkt jedoch die Hauptrolle in einem Posting spielen und somit einen dominanten Bestandteil darstellen, muss das Produkt ebenfalls gekennzeichnet sein.
ACHTUNG: Ob das Produkt eine Haupt- oder Nebenrolle spielt ist ein sehr schmaler Grad, der oftmals reine Interpretationssache ist. Mit einer Markierung ist man hier somit auf der sicheren Seite.
- Die Erwähnung bzw. Darstellung von Produkten mit Vor- und Nachteilen muss nicht als Werbung markiert werden, da keine Werbeabsicht, sondern reines Eigeninteresse vorliegt.
ACHTUNG: Wenn die Darstellung von Produkten so interpretiert wird, dass es z.B. zum Kauf aufgrund einer überaus positiven Darstellung anregt, muss es als Werbung markiert werden.
- Die Nennung von Online-Shops oder Namen, aus denen die kommerzielle Tätigkeit der
eigenen Marke erschließbar ist, muss nicht extra getagged bzw. markiert werden.
ACHTUNG: Sollten jedoch andere Inhalte, abgesehen von den eigenen Produkten, enthalten sein, müssen diese als Werbung gekennzeichnet werden.
- # die Firmennamen enthalten müssen nicht als Werbung markiert werden.

Damit Sie sicher sein können die Postings richtig zu kennzeichnen, haben wir für Sie eine Matrix erstellt, welche die Postings auf Instagram thematisiert. Diese können auch für Textformate auf Facebook und Twitter übernommen werden.

Quelle: www.die-medienanstalten.de
Diese Matrix kann selbstverständlich noch für weitere Medienarten wie Videos erweitert werden. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Anbei finden Sie unser Kontaktformular.
Titelbild via © Roserbrothers für Breuninger
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